Am 26. Mai 2019 dürfen die Bürgerinnen und Bürger der BRD und anderer Staaten zum neunten mal das Europähische Parlament wählen.
Die 751 Abgeordneten werden direkt von den rund 400 Millionen Wahlberechtigten in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt. Das Parlament ist damit die einzige direkt bestimmte transnationale Volksvertretung der Welt. Die Wahlbedingungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Zwar gilt das Prinzip, dass jedes Mitgliedsland entsprechend seiner Bevölkerungszahl Sitze erhält. Doch kleinere Länder sind im Vorteil, da jedes Mitgliedsland mit mindestens sechs Abgeordneten vertreten sein muss. Deutschland stellt die maximale Zahl von 96 Mandatsträgern.
Im letzten Parlament waren insgesamt mehr als 200 nationale Parteien vertreten. Die Abgeordneten üben ihr Mandat frei aus, die meisten sind aber auch an eine Fraktionsdisziplin gebunden .Diese ist allerdings schwächer als etwa im Bundestag. Im letzten Parlament gab es neun übergeordnete Fraktionen – von ganz weit rechts bis hin zu radikal links war alles vertreten. Fraktionen können sich ab einer Zahl von 25 Abgeordneten aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsländer bilden. Fast immer werden Anträge durch Kompromisse zwischen mehereren Fraktionen entschieden.

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Damit die Meinung der Jugendlichen in Deutschland nicht unbachtet bleibt, sie auf die zunkünft Wahlen vorbereitet werden und um den Parteien einen Eindruck zu verschaffen, wie die zukünftigen Wähler über sie denken, gibt es an Schulen in jedem Bundesland soganannte „Jouniorwahlen“ . Hier können Schülerinnen und Schüler ihr Europaparlament so wählen, wie sie es wollen und sich vorstellen könnten.